Die nachfolgenden Bestimmungen werden soweit wirksam vereinbart Inhalt des zwi schen dem Kunden und dem Reiseveran stalter zu Stande kommenden Pauschalrei severtrages Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 651a y BGB Bürgerli ches Gesetzbuch und der Artikel 250 und 252 des EGBGB Einführungsgesetz zum BGB und füllen diese aus Die Reisebedingun gen gelten folglich nicht wenn der Kunde kei ne Pauschalreise sondern z B verbundene Reiseleistungen gem 651w BGB gebucht hat da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages Verpflichtung für Mitreisende 1 1 Für alle Buchungswege z B im Reise büro direkt beim Veranstalter telefo nisch online etc gilt a Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergän zenden Informationen des Reiseve ranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Bu chung vorliegen b Der Kunde hat für alle Vertragsver pflichtungen von Reisenden für die er die Buchung vornimmt wie für seine eigenen einzustehen soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom men hat c Weicht der Inhalt der Reisebestäti gung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstal ters vor an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neu en Angebots auf die Änderung hin gewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt d Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Rei seleistungen den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten die Zahlungs modalitäten die Mindestteilnehmer zahl und die Stornopauschalen gem Artikel 250 3 Nummer 1 3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Be standteil des Pauschalreisevertrages sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist 1 2 Für die Buchung die mündlich telefo nisch schriftlich per E Mail SMS oder per Telefax erfolgt gilt a Mit der Buchung Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstal ter den Abschluss des Pauschalreise vertrages verbindlich an b Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Rei severanstalter zustande Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kun den eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln welcher es dem Kunden ermöglicht die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist z B auf Pa pier oder per Email sofern der Rei sende nicht Anspruch auf eine Reise bestätigung in Papierform nach Art 250 6 Abs 1 Satz 2 EGBGB hat weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par teien oder außerhalb von Geschäfts räumen erfolgte 1 3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin dass nach den gesetzlichen Vorschrif ten 312 Abs 7 312g Abs 2 Satz 1 Nr 9 BGB bei Pauschalreiseverträ gen nach 651a und 651c BGB die im Fernabsatz abgeschlossen wurden Briefe Kataloge Telefonanrufe Teleko pien E Mails über Mobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowie Rund funk Telemedien und Onlinedienste kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsrechte insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651h BGB siehe hierzu auch Ziff 4 Ein Widerrufs recht besteht jedoch wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen ge schlossen worden ist es sei denn die mündlichen Verhandlungen auf denen der Vertragsschluss beruht sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrau chers geführt worden im letztgenann ten Fall besteht kein Widerrufsrecht 2 Bezahlung 2 1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kon taktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer verständlicher und hervor gehobener Weise übergeben wurde Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsschei nes eine Anzahlung in Höhe von 25 des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebe ginn fällig sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Zif fer 8 genannten Grund nicht mehr aus geübt werden kann 2 2 Leistet der Kunde die Anzahlung und oder die Restzahlung nicht entspre chend den vereinbarten Zahlungsfäl ligkeiten obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist seine gesetzlichen Infor mationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück behaltungsrecht des Kunden besteht so ist der Reiseveranstalter berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 2 Satz 2 bis 4 5 zu belas ten 3 Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn die nicht den Reisepreis betreffen 3 1 Abweichungen wesentlicher Eigen schaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reisever anstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind dem Reise veranstalter vor Reisebeginn gestattet soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen 3 2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaf ten Datenträger z B auch durch E Mail SMS oder Sprachnachricht klar ver ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren 3 3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden die Inhalt des Pauschalreisevertrags ge worden sind ist der Kunde berechtigt innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entwe der die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise an geboten hat Der Kunde hat die Wahl auf die Mittei lung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen die Teilnahme an einer Er satzreise verlangen sofern ihm eine solche angeboten wurde oder unent geltlich vom Vertrag zurücktreten Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveran stalter nicht oder nicht innerhalb der ge setzten Frist reagiert gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3 2 in klarer verständlicher und hervor gehobener Weise hinzuweisen 3 4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänder ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw Ersatzreise bei gleichwertiger Be schaffenheit geringere Kosten ist dem Kunden der Differenzbetrag entspre chend 651m Abs 2 BGB zu erstatten 4 Rücktritt durch den Kunden vor Reise beginn Rücktrittskosten 4 1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe ginn vom Pauschalreisevertrag zurück treten Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären Falls die Reise über einen Reisevermittler ge bucht wurde kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären 4 2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außerge wöhnliche Umstände auftreten die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti gen Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unter liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären 4 3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter er sparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen was er durch anderweitige Ver wendung der Reiseleistungen erwirbt welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist Der Reiseveranstalter hat die nach folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Er werbs durch anderweitige Verwendun gen der Reiseleistungen festgelegt Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel be rechnet Bis zum 31 Tag vor Reiseantritt 25 des Reisepreises 30 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 des Reiseprei ses 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 des Reisepreises 6 Tage bis 2 Tage vor Reiseantritt 85 des Reisepreises ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nicht antritt der Reise 95 des Reisepreises 4 4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet die dem Reiseve ranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädi gungspauschale 4 5 Der Reiseveranstalter behält sich vor anstelle der vorstehenden Entschädi gungspauschalen eine höhere indi viduell berechnete Entschädigung zu fordern soweit der Reiseveranstalter nachweist dass ihm wesentlich höhe re Aufwendungen als die jeweils an wendbare Entschädigungspauschale entstanden sind In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet die ge forderte Entschädigung unter Berück sichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleis tungen erwirbt konkret zu beziffern und zu begründen 4 6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise preises verpflichtet hat er unverzüglich auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä rung zu leisten 4 7 Das gesetzliche Recht des Kunden ge mäß 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen dass statt sei ner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt bleibt durch die vorstehenden Bedingun gen unberührt Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebe ginn zugeht 5 Umbuchungen 5 1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertrag sabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins des Reiseziels des Ortes des Reiseantritts der Unterkunft oder der Beförderungsart Umbuchung besteht nicht Dies gilt nicht wenn die Umbuchung erforderlich ist weil der Reiseveranstalter keine eine unzurei chende oder falsche vorvertragliche R E I S E B E D I N G U N G E N 128

Vorschau CGT_Katalog_2018 Seite 128
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