Information gemäß Art 250 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat in diesem Fall ist die Umbuchung kosten los möglich Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen kann der Rei severanstalter ein Umbuchungsentgelt erheben das sich wie folgt bestimmt bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 des Reise preises 5 2 Umbuchungswünsche des Kunden die nach Ablauf der Frist erfolgen können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist nur nach Rücktritt vom Pau schalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuan meldung durchgeführt werden Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen die nur geringfügige Kosten verursachen 6 Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleis tungen zu deren vertragsgemäßer Er bringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war nicht in Anspruch aus Gründen die dem Reisenden zuzu rechnen sind hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kos tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten Der Reiseveranstalter wird sich um Erstat tung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen Diese Ver pflichtung entfällt wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt 7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7 1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nicht erreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurück treten wenn er a in der jeweiligen vorvertraglichen Un terrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt bis zu welchem vor dem vertraglich verein barten Reisebeginn dem Kunden spä testens die Erklärung zugegangen sein muss angegeben hat und b in der Reisebestätigung die Mindest teilnehmerzahl und die späteste Rück trittsfrist angibt Ein Rücktritt ist dem Kunden ge genüber spätestens an dem Tag zu erklären der dem Kunden in der vor vertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein dass die Mindestteilneh merzahl nicht erreicht werden kann hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma chen 7 2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt hat der Reiseveranstalter unverzüglich auf jeden Fall aber inner halb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuer statten 8 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Pauschal reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in sol chem Maß vertragswidrig verhält dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist Dies gilt nicht soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informations pflichten des Reiseveranstalters beruht Kündigt der Reiseveranstalter so behält er den Anspruch auf den Reisepreis er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vor teile anrechnen lassen die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der ihm von den Leistungs trägern gutgebrachten Beträge 9 Mitwirkungspflichten des Reisenden 9 1 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler über den er die Pauschalreise gebucht hat zu informie ren wenn er die notwendigen Reiseun terlagen z B Flugschein Hotelgutschein nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält 9 2 Mängelanzeige Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemän geln erbracht so kann der Reisende Abhil fe verlangen Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte kann der Reisende weder Minde rungsansprüche nach 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach 651n BGB geltend machen Der Reisende ist verpflichtet seine Mängelanzeige unver züglich dem Vertreter des Reiseveranstal ters vor Ort zur Kenntnis zu geben Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht ge schuldet sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen über die Erreichbar keit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler über den er die Pauschalreise gebucht hat zur Kennt nis bringen Der Vertreter des Reiseveran stalters ist beauftragt für Abhilfe zu sor gen sofern dies möglich ist Er ist jedoch nicht befugt Ansprüche anzuerkennen 9 3 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde Reisender den Pauschal reisevertrag wegen eines Reisemangels der in 651i Abs 2 BGB bezeichneten Art sofern er erheblich ist nach 651l BGB kündigen hat er dem Reiseveran stalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen Dies gilt nur dann nicht wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist 9 4 Gepäckbeschädigung und Gepäck verspätung bei Flugreisen besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen a Der Reisende wird darauf hingewiesen dass Gepäckverlust beschädigung und verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige P I R der zustän digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor den ist Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten b Zusätzlich ist der Verlust die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter seinem Vertreter bzw seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen Dies entbindet den Reisenden nicht davon die Schadenanzeige an die Fluggesell schaft gemäß Buchst a innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten 10 Beschränkung der Haftung 10 1 Die vertragliche Haftung des Reisever anstalters für Schäden die nicht Körper schäden sind und nicht schuldhaft her beigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor schriften bleiben von der Beschränkung unberührt 10 2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen le diglich vermittelt werden z B vermittelte Ausflüge Sportveranstaltungen Thea terbesuche Ausstellungen wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und An schrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge kennzeichnet wurden dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden Die 651b 651c 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt Der Reiseve ranstalter haftet jedoch wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Ver letzung von Hinweis Aufklärungs oder Organisationspflichten des Reiseveran stalters ursächlich war 11 Geltendmachung von Ansprüchen Ad ressat Information über Verbraucher streitbeilegung 11 1 Ansprüche nach den 651i Abs 3 Nr 2 4 7 BGB hat der Kunde Reisende gegen über dem Reiseveranstalter geltend zu machen Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen wenn die Pauschalreise über diesen Reisever mittler gebucht war Eine Geltendma chung auf einem dauerhaften Datenträ ger wird empfohlen 11 2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei legung darauf hin dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt Sofern eine Verbraucherstreit beilegung nach Drucklegung dieser Rei sebedingungen für den Reiseveranstal ter ver pflichtend würde informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge die im elek tronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden auf die europäische Online Streit beilegungs Plattform http ec europa eu consumers odr hin 12 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh mens Die EU Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausfüh renden Luftfahrtunternehmens verpflich tet den Reiseveranstalter den Kunden über die Identität der ausführenden Flug gesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug beförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest so ist der Reiseveranstalter verpflich tet dem Kunden die Fluggesellschaft bzw die Fluggesellschaften zu nennen die wahrscheinlich den Flug bzw die Flüge durchführen wird bzw werden So bald der Reiseveranstalter weiß welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird muss er den Kunden informieren Wechselt die dem Kunden als ausführen de Fluggesellschaft genannte Fluggesell schaft muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren Er muss unverzüglich alle angemesse nen Schritte einleiten um sicherzustellen dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird Die Liste der Fluggesellschaften mit EU Be triebsverbot Gemeinschaftliche Liste früher Black List ist auf folgender In ternetseite abrufbar http ec europa eu transport modes air safety air ban index de htm 13 Pass Visa und Gesundheitsvorschrif ten 13 1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden Reisenden über allgemeine Pass und Visaerfordernisse sowie gesundheitspo lizeiliche Formalitäten des Bestimmungs landes einschließlich der ungefähren Fris ten für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl Änderungen vor Reiseantritt unterrichten 13 2 Der Kunde Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der be hördlich notwendigen Reisedokumente eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvor schriften Nachteile die aus dem Nicht befolgen dieser Vorschriften erwachsen z B die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden Reisenden Dies gilt nicht wenn der Reiseveranstalter nicht unzureichend oder falsch informiert hat 13 3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di plomatische Vertretung wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat es sei denn dass der Reiseveranstalter eige ne Pflichten verletzt hat 14 Reiseveranstalter CGT Reisen GmbH Carl Zeiss Str 3 60388 Frankfurt Telefon 061 09   30 99 60 Telefax 061 09   30 99 80 E Mail info classicgolftours de Geschäftsführer Dieter Lindner Eintragung HRB Frankfurt 56739 Stand 01 07 2018 129 F O T O M A R T IN B ö T T E L

Vorschau CGT_Katalog_2018 Seite 129
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