The Address Montgomerie ✶✶✶✶✶
Golfplätze
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Arabian Ranches Golf
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Dubai Creek Golf
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Dubai Hills Golf
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Emirates Golf - Faldo Course
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Emirates Golf - Majlis Course
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Jebel Ali Golf
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Jumeirah Estates - Earth
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Jumeirah Estates - Fire
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Montgomerie Golf
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The Els Club
Willkommen im The Address Montgomerie Dubai.
Im Herzen der Emirates Hills und direkt am 18-Loch Championship Golfplatz gelegen, ist das 5*Sterne Hotel eine Oase der Ruhe, inmitten der turbulenten Metropole Dubai.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt in einem der 21 luxuriös ausgestatteten Zimmer mit Blick auf Downtown Dubai oder die grünen Fairways des Montgomerie Golfplatzes.
Zimmer (21)
Deluxe Courtyard View (ca. 44 m²) individuell mit modernem Design eingerichtet, Blick in den Innenhof
Premier Golf View (ca. 44 m²), mit schmalem Balkon und Blick auf den Golfplatz
Skyline Junior Suite (ca. 72 m²), mit Sitzgruppe, schmalem Balkon und Blick auf die Skyline von Dubai
Weitere Kategorien auf Anfrage.
Einrichtungen
3 Restaurants, 1 Bar
Pool
Lounge
Sport & Wellness
SPA
Fitness-Center
Troon Golf Academy
Golf
Montgomerie Golf - am Hotel
Emirates Golf Club - ca. 15 Min
Arabian Ranches - ca. 25 Min
Jumeirah Estates - ca. 25 Min
The Els Club - ca. 25 Min
Dubai Creek - ca. 25 Min
Al Badia Golf - ca. 30 Min
Hinweis zur Bettensteuer in Dubai ("Tourism Dirham")
Bitte beachten Sie, dass für Aufenthalte in Dubai eine Bettensteuer ("Tourism Dirham") zu zahlen ist. Diese Gebühr i.H.v. AED 20,00 (ca. EUR 4,00) pro Zimmer und Nacht ist beim Check-Out direkt an das Hotel zu entrichten.
Golfwoche Montgomerie - gültig bei Buchung bis 30 Tage vor Anreise | ||
7 Übernachtungen inkl. Frühstück 4 Greenfees (je 1x Dubai Hills, The Els Club, Montgomerie und Arabian Ranches (Montag bis Donnerstag)) inkl. Buggy und Rangebällen | ||
Dubai (DXB) | Deluxe Courtyard View | |
Preis pro Person in € | DZ | EZ |
01.10.23-13.01.24 | Preis auf Anfrage | |
14.01.24-30.04.24 | ab 1.880,- | ab 2.894,- |
Bettensteuer: | Bettensteuer in Dubai (Tourism Dirham) AED 20,- (ca. 4,- Euro) pro Zimmer/Nacht; zahlbar direkt im Hotel. | |
Flughafentransfer: | Privattransfer ab Flughafen Dubai € 85,- pro Strecke (max. 2 Personen). | |
Golf: | Für Greenfees am Wochenenden (Freitag-Sonntag) ist ein Zuschlag i.H.v. € 66,- pro Person / Greenfee zu zahlen. | |
Hinweis: | Während Großveranstaltungen (z.B. Formel 1, Air Show, Messen o.ä.) kann es zu Aufpreisen kommen. Diese erhalten Sie mit Ihrem Angebot | |
Preise für weitere Zimmerkategorien, Verlängerungsnächte sowie weitere Greenfees auf Anfrage. Zum Teil gelten gesonderte Buchungsbedingungen. Diese erhalten Sie mit Ihrem Angebot. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
(Stand 28.10.2017) Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen können nach Angaben der Botschaft der VAE seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen. Behilflich bei der Ausstellung eines solchen Visums können Fluggesellschaften, Reisebüros oder Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein. Es gibt aber auch Berichte, dass die Einreise mit vorläufigem Reisepass gar nicht mehr möglich sei. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch dringend eine CORONA-Zusatzversicherung.
Unser Versicherungspartner für Reiseversicherungen ist die Hanse-Merkur-Krankenversicherung AG.
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zur Hanse-Merkur Krankenversicherung AG und können Ihre Versicherung mit den gewünschten Optionen direkt online buchen und die abgesicherten Leistungen und Bedingungen einsehen.
Hier Ihre Versicherung buchen>>
Viele Kreditkartengesellschaften haben einen Reiseversicherungsschutz in ihre Kreditkarten eingeschlossen. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie über Ihre Kreditkarte im Schadensfall vor und während der Reise ausreichend versichert sind.
Hinweis zur Mobilität:
Dieses Angebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls die Art Ihrer Mobilitätseinschränkung mit, damit wir eine Beurteilung vornehmen können, ob diese Reise für Sie geeignet ist und welche zusätzlichen Maßnahmen eventuell ergriffen werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise zu gewähren.
Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer Webseite aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland bzw. auf Ihrem Kreuzfahrtschiff rechtlich zulassen.
Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorgeschriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswürdigkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten oder Landausflügen).
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.