The Westin Dubai Mina Seyahi Beach Resort & Marina✶✶✶✶✶
Golfplätze
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Arabian Ranches Golf
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Dubai Creek Golf
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Dubai Hills Golf
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Emirates Golf - Faldo Course
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Emirates Golf - Majlis Course
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Jebel Ali Golf
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Jumeirah Estates - Earth
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Jumeirah Estates - Fire
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Montgomerie Golf
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The Els Club
Vom luxuriösen Haus der Marriott-Marke „Westin“ mit direkter Strandlage am Jumeirah Beach haben Hotelgäste freien Blick auf das Meer und die Palm Jumeirah.
Mit insgesamt über einem Kilometer Strand, 4 Pools, Fitnessraum, 4 Tennisplätzen und dem „Heavenly Spa“ bietet das Hotel Aktivitäten, Unterhaltung und Entspannung für jeden Geschmack. Die 8 Restaurants, Lounges und Bars überzeugen durch Spitzen-Qualität und hervorragenden Service. Alle Zimmer sind mindestens 50 qm groß mit Blick zur Land- oder Meerseite und verfügen teilweise über einen Balkon. Am Resort steht gegen Gebühr eine Vielzahl erstklassiger Wassersportaktivitäten zur Verfügung.
Der „Emirates Golf Club“ mit dem „Majlis Course“ und dem „Faldo Course“, der auch nachts unter Flutlicht gespielt werden kann sowie der „Montgomerie Golf“ befinden sich ca. 4 Kilometer vom Hotel. Zu den Jumeirah Estates mit den Plätzen „Earth“ und „Fire“ sind es etwa 9 Kilometer. Der Flughafen Dubai ist ca. 30 km entfernt.
Zimmer (294)
Deluxe Skyline View (ca. 52 m²) großzügig gestaltet und luxuriös ausgestattet, teilw. mit Balkon
Deluxe Sea View (ca. 52 m²) wie Deluxe Skyline View, mit Meerblick
Executive Club Skyline oder Executive Club Sea View auf Anfrage
Executive Club + Suite Vorteile
- privater Check-In/Check-Out
- Frühstück
- Nachmittags-Tee
- Soft Drinks
- Cocktails und Canapés in der
- Lounge
Einrichtungen
8 Restaurants und Bars (u.A. internationale, thailändische und italienische Küche)
große Pool-Landschaft
Kinderbetreuung
Business-Center
Sport & Wellness
Fitnessbereich “Westin Workout” mit Sauna und Dampfbad
4 Flutlicht-Tennisplätze, Volleyballfeld
Segelschule (gegen Gebühr)
großes Wassersportzentrum.
Das große “Heavenly Spa” bietet eine Vielzahl an Anwendungen (gegen Gebühr)
Golf
Montgomerie Golf - ca 10 Min
Dubai Creek - ca. 25 Min
Arabian Ranches - ca. 25 Min
The Els Club - ca. 25 Min
Jumeirah Estates - ca. 25 Min
Al Badia - ca. 30 Min
Hinweis zur Bettensteuer in Dubai ("Tourism Dirham")
Bitte beachten Sie, dass für Aufenthalte in Dubai eine Bettensteuer ("Tourism Dirham") zu zahlen ist. Diese Gebühr i.H.v. AED 20,00 (ca. EUR 4,00) pro Zimmer und Nacht ist beim Check-Out direkt an das Hotel zu entrichten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für dieses Hotel.
Bitte fragen Sie an.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
(Stand 28.10.2017) Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen können nach Angaben der Botschaft der VAE seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen. Behilflich bei der Ausstellung eines solchen Visums können Fluggesellschaften, Reisebüros oder Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein. Es gibt aber auch Berichte, dass die Einreise mit vorläufigem Reisepass gar nicht mehr möglich sei. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch dringend eine CORONA-Zusatzversicherung.
Unser Versicherungspartner für Reiseversicherungen ist die Hanse-Merkur-Krankenversicherung AG.
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zur Hanse-Merkur Krankenversicherung AG und können Ihre Versicherung mit den gewünschten Optionen direkt online buchen und die abgesicherten Leistungen und Bedingungen einsehen.
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Viele Kreditkartengesellschaften haben einen Reiseversicherungsschutz in ihre Kreditkarten eingeschlossen. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie über Ihre Kreditkarte im Schadensfall vor und während der Reise ausreichend versichert sind.
Hinweis zur Mobilität:
Dieses Angebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls die Art Ihrer Mobilitätseinschränkung mit, damit wir eine Beurteilung vornehmen können, ob diese Reise für Sie geeignet ist und welche zusätzlichen Maßnahmen eventuell ergriffen werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise zu gewähren.
Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer Webseite aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland bzw. auf Ihrem Kreuzfahrtschiff rechtlich zulassen.
Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorgeschriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswürdigkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten oder Landausflügen).
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.