One&Only Royal Mirage The Arabian Court ✶✶✶✶✶
Golfplätze
-
Arabian Ranches Golf
-
Dubai Creek Golf
-
Dubai Hills Golf
-
Emirates Golf - Faldo Course
-
Emirates Golf - Majlis Course
-
Jebel Ali Golf
-
Jumeirah Estates - Earth
-
Jumeirah Estates - Fire
-
Montgomerie Golf
-
The Els Club
Direkt am feinsandigen Privatstrand liegt das One&Only Royal Mirage mit Blick auf Palm Island Bay inmitten einer gepflegten Gartenlandschaft. Das einem Sultanspalast aus 1001 Nacht nachempfundene Hotel „The Palace“, sowie das imposante Schwesterhotel „The Arabian Court“ sind Teil des prächtigen Ferienresorts. Beide Hotels bieten hervorragenden Komfort und exzellenten Service mit einer großen Auswahl an Restaurants, schönen Poolanlagen mit Sonnenterrassen und schattenspendenden Palmen zum Entspannen.
Bis zum Stadtzentrum Dubai ca. 20 Minuten.
Zimmer (172)
Arabian Court Deluxe (ca. 50 m²) komfortabel mit Balkon oder Terrasse
Weitere Zimmerkategorien erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Einrichtungen
3 Restaurants
Rooftop-Bar
Pool mit Poolbar
Boutiquen
Die Einrichtungen des gesamten Resorts können genutzt werden.
Wellness
One&Only Spa im benachbarten "Residence&Spa" at One&Only Royal Mirage (gegen Gebühr).
Sport
3 Tennisplätze, Putting-Green
Diverse Wassersportmöglichkeiten wie Wasserski, Windsurfen, Segeln, Tauchen, Hochseefischen, Kanus und Tretboote (teilweise gegen Gebühr)
Golf
Emirates Golf Club - ca. 10 Min
Montgomerie Golf Club - ca. 10 Min
Dubai Hills Golf Club - ca. 20 Min
Jumeirah Estates - ca. 20 Min
The Els Club - ca. 20 Min
Arabian Ranches - ca. 30 Min
Dubai Creek Golf & Yacht Club - ca. 30-40 Min
Al Badia Golf - ca. 30-40 Min
Hinweis zur Bettensteuer in Dubai ("Tourism Dirham")
Bitte beachten Sie, dass für Aufenthalte in Dubai eine Bettensteuer ("Tourism Dirham") zu zahlen ist. Diese Gebühr i.H.v. AED 20,00 (ca. EUR 4,00) pro Zimmer und Nacht ist beim Check-Out direkt an das Hotel zu entrichten.
CGT Golfwoche | ||
7 Übernachtungen inkl. Frühstück 4 Greenfees (je 1x The Els Club, Dubai Hills, The Montgomerie und Emirates Majlis (Montag-Donnerstag) Greenfees inkl. Cart (2 Personen) und Rangbälle | ||
Dubai (DXB) | Deluxe | |
Preis pro Person in € | DZ | EZ |
01.10.23-14.10.23 | ab 3.985,- | ab 7.057,- |
15.10.23-04.11.23 | Preis auf Anfrage | |
05.11.23-30.11.23 | ab 4.510,- | ab 8.120,- |
01.12.23-17.12.23 | ab 3.985,- | ab 7.057,- |
18.12.23-25.12.23 | ab 4.510,- | ab 8.120,- |
26.12.23-30.04.24 | Preis auf Anfrage | |
Bettensteuer: | Bettensteuer in Dubai (Tourism Dirham) AED 20,- (ca. 4,- Euro) pro Zimmer/Nacht; zahlbar direkt im Hotel. | |
Flughafentransfer: | Privattransfer ab/bis Flughafen Dubai € 85,- pro Wagen/Weg (max. 2 Personen). | |
Golf: | Für Greenfees am Wochenenden (Freitag-Sonntag) ist ein Zuschlag i.H.v. € 66,- pro Person / Greenfee zu zahlen. | |
Verpflegung: | Halbpension: € 65,- pro Person/Tag | |
Hinweis: | Während Großveranstaltungen (z.B. Formel 1, Air Show, Messen o.ä.) kann es zu Aufpreisen kommen. Diese erhalten Sie mit Ihrem Angebot | |
Preise für weitere Zimmerkategorien, Verlängerungsnächte sowie weitere Greenfees auf Anfrage. Zum Teil gelten gesonderte Buchungsbedingungen. Diese erhalten Sie mit Ihrem Angebot. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
(Stand 28.10.2017) Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen können nach Angaben der Botschaft der VAE seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen. Behilflich bei der Ausstellung eines solchen Visums können Fluggesellschaften, Reisebüros oder Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein. Es gibt aber auch Berichte, dass die Einreise mit vorläufigem Reisepass gar nicht mehr möglich sei. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.
Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch dringend eine CORONA-Zusatzversicherung.
Unser Versicherungspartner für Reiseversicherungen ist die Hanse-Merkur-Krankenversicherung AG.
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zur Hanse-Merkur Krankenversicherung AG und können Ihre Versicherung mit den gewünschten Optionen direkt online buchen und die abgesicherten Leistungen und Bedingungen einsehen.
Hier Ihre Versicherung buchen>>
Viele Kreditkartengesellschaften haben einen Reiseversicherungsschutz in ihre Kreditkarten eingeschlossen. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob Sie über Ihre Kreditkarte im Schadensfall vor und während der Reise ausreichend versichert sind.
Hinweis zur Mobilität:
Dieses Angebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls die Art Ihrer Mobilitätseinschränkung mit, damit wir eine Beurteilung vornehmen können, ob diese Reise für Sie geeignet ist und welche zusätzlichen Maßnahmen eventuell ergriffen werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise zu gewähren.
Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer Webseite aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland bzw. auf Ihrem Kreuzfahrtschiff rechtlich zulassen.
Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorgeschriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswürdigkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten oder Landausflügen).
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.